Ehrungen

Die Gemeinde kann Personen ehren, die durch ihre Tätigkeit (beruflich, ehrenamtlich) sich Verdienste um die Gemeinde St. Peter erworben haben.

Die höchste Ehrung, welche eine Kommune vergeben kann, ist die Ehrenbürgerwürde. Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts kann allein der Gemeinderat entscheiden, wenn sich eine Person um das Gemeinwesen besonders verdient gemacht hat.

Eine weitere Ehrung kann die Gemeinde durch die Verleihung der Ehrenmedaille vornehmen; die Ehrenmedaille kann als Dank und Anerkennung für Verdienste um das Gemeinwesen in St. Peter verliehen werden. Der Gemeinderat hat hierzu bestimmte Richtlinien festgelegt.

Aber auch Sportler, die besondere Erfolge erzielt haben, gelten als „Botschafter“ der Gemeinde, so dass der Gemeinderat auch hier besondere Richtlinien für die Sportlerehrung erlassen hat, welche Sportler jährlich geehrt werden können.